Zwangsräumungen in der ganzen Deutschschweiz:
Zwangsräumung:
Sie wird vom Gerichtsvollzieher, oder Hausverwaltung auf Antrag eingeleitet, wenn zuvor ein Räumungstitel erwirkt wurde und der Schuldner die Wohnung oder das Grundstück nicht freiwillig räumt.
Falls erforderlich kann der Gerichtsvollzieher dabei unmittelbaren Zwang anwenden, also z. B. Schlösser aufbrechen und austauschen oder den Schuldner unter Gewaltanwendung aus der Wohnung setzen.
Wir nehmen auch Zwangsräumungen vor!
Wir führen Räumungen nach einem Todesfall aus!
Wir räumen die Wohnung besenrein und entsorgen angefallenen Unrat.
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